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Publiziert/Bearbeitet 01.11.2009

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LINK EMPFEHLUNGEN

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


 http://www.bag-hartz-iv.de/



Bundesagentur für Arbeit ordnet Überprüfung an

Sanktionen wegen Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, werden wieder zurückgenommen.


Trotz der am 20. Dezember 2008 ergangenen Anweisung, wegen der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung, keine Sanktionen auszusprechen, ergingen in den ersten Monaten des Jahres 2009 über 2.000 solcher Bescheide. Laut Auskunft von Heinrich Alt wurde die Mehrzahl der Sanktionen von Optionskommen, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat, verhängt, wie er beim Kamingespräch am 5. Oktober noch einmal betonte.
Am 13. Oktober erfolgte die Anweisung, die im Zuständigkeitsbereich der Agentur verhängten Sanktionen bis 30. November zu überprüfen und die zu Unrecht geminderten Beträge wieder auszuzahlen.

Verfahrensinformation SGB II vom 13.10.2009
Geschäftszeichen: SP II 21 - II-1313
Gültig ab: 13.10.2009
Gültig bis: 31.12.2009

 
Zusammenfassung
Entscheidungen über die Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II wegen der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen sind zu überprüfen.
1. Geänderte Weisungslage seit 20. Dezember 2008
Mit GA 43/2008 (HEGA12/2008) wurden die Hinweise zu § 31 SGB II dahingehend geändert, dass eine Minderung des Arbeitslosengeldes II gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB II (Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen) im Hinblick auf eine beabsichtigte Gesetzesänderung nicht mehr vorzunehmen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II verbindlich zu regeln (siehe Rz. 31.6a der Fachlichen Hinweise).
Trotz der geänderten Weisungslage weist die Statistik des BA-Service-Hauses für den Zeitraum von Januar bis Mai 2009 ca. 1.000 Sanktionen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB II aus.
2. Prüfung von Sanktionsentscheidungen
Aus Gründen einer einheitlichen weisungskonformen Rechtsanwendung sind die betroffenen Fälle, die in der beigefügten Anlage aufgeführt sind, bis spätestens 30.11.2009 zu prüfen. Dabei sind

1. weisungswidrig festgestellte Sanktionen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB II gem. § 44 SGB X zurückzunehmen und die zu Unrecht geminderten Beträge wieder auszuzahlen,

2. Sanktionen, die wegen anderer Pflichtverletzungen festgestellt wurden und bei denen lediglich ein unzutreffender Sanktionstatbestand erfasst wurde, in A2LL entsprechend zu korrigieren. Anschließend ist der Leistungsfall erneut anzuordnen. 

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HÄRTEFÄLLE AUS DEUTSCHLAND

22.03.2009

Moderner Sklavenhandel in Deutschland - ARGE 2009 Arbeiten für 0,00€  Verdi-Entsetzt  

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Hartz IV Empfänger sollen Organe spenden, um Lebensunterhalt zu finanzieren

Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Bayreuth will Menschen die von Armut betroffen sind, dazu bringen ihre Organe zu verkaufen

Bayreut – (gegen-hartz.de)Nicht das es schon längst eine "Zwei-Klassen" Medizin gibt, in der besser gestellte bessere medizinische Versorgung erhalten. Nein, nun sollen auch noch Hartz IV Empfänger dazu animiert werden, ihre Organe gegen Geld "zu spenden". Das meint jedenfalls der Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Bayreuth, Peter Oberender. In einem Interview mit dem Radiosender "Deutschland Radio Kultur" sagte Prof. Oberender: ""Wenn jemand existenziell bedroht ist, weil er nicht genug Geld hat, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu finanzieren, muss er meiner Meinung nach die Möglichkeit zu einem geregelten Verkauf von Organen haben."

Grundsätzlich spricht sich Oberender für eine Vermarktung von Organen aus. In Indien und anderen 3. Welt-Ländern gebe es schon einen "grauen Markt", doch die Organe würden zu 80 Prozent absterben. Das allein ist wohl für den Wirtschaftsprofessor ein Argument genug, dass nun auch in der Bundesrepublik Menschen, die von Armut betroffen sind, ihre Organe spenden. Oberender spricht damit eigentlich nur aus, was viele schon hoffen. Ein Organspender- Markt mit Hartz IV Empfängern als Liferanten. Eine bittere Zukunft.  Quelle: www.elo-forum.net

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